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Unterschiede Verwaltungsarten: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung & Mietsonderverwaltung 

Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie nicht selber nutzen, sondern vermieten, bietet es sich an, die Verwaltung der Immobilie an einen entsprechenden Profi, also eine Hausverwaltung, abzutreten. Doch es gibt Unterschiede in der Verwaltung, die sich nach der Art der jeweiligen Immobilie und deren Nutzung richten. Erfahren Sie im Folgenden von Ihrer Schönstadt Hausverwaltung, was Sie über die verschiedenen Verwaltungsarten in der Immobilienverwaltung wissen müssen.

 

Die WEG-Verwaltung und ihre Aufgaben

WEG steht hier für die Wohnungseigentümergemeinschaft und aus diesem Begriff leiten sich die Aufgabenbereiche der Verwaltung ab. Eine WEG Verwaltung umfasst alle Bereiche eines Objektes, also beispielsweise eine Wohnanlage zu verwalten, die anteilig allen Eigentümern gehören.

Hierzu zählen neben den Außenbereichen auch die Treppenhäuser. Eine WEG Verwaltung ist also rein mit der Betreuung dieser sogenannten Gemeinschaftsflächen betraut, sie erstellt die jährlichen Abrechnungen und sonstige finanziellen Bereiche, koordiniert die Arbeiten von Hausmeister und Reinigungsfirmen.

Darüber hinaus jedoch ist eine WEG Verwaltung auch für den baulichen Zustand der Flächen verantwortlich, muss die Instandhaltung von  Treppen und dergleichen mit den Eigentümern im Rahmen einer Versammlung klären und die Maßnahmen zur Instandsetzung beauftragen, wie auch zu überwachen und mit der durchführenden Firma abzurechnen. Auch die Vorbereitung und die letztliche Durchführung sowie auch die Leitung der Eigentümerverwaltungen fallen in den Aufgabenbereich einer WEG Verwaltung.

 

Die Miet-Verwaltung und ihre Aufgaben

Die Aufgaben einer Mietverwaltung sind leicht erklärt. Sie liegen in erster Linie darin, Mieter für die entsprechenden Objekte zu finden, die Mietverträge abzuschließen und natürlich auch die Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Auch für die einzelnen Mieter ist die Mietverwaltung der erste Ansprechpartner, sei es in Fragen zur Abrechnung der Nebenkosten oder auch bei Mängeln, die behoben werden müssen.

Die Mietverwaltung nimmt dem Eigentümer die Arbeit ab, indem sie die grundlegende Betreuung der Mietobjekte samt den Mietern übernimmt. Vor allem im Bereich der Vermietung der Objekte ist eine Mietverwaltung eine große Entlastung für die Eigentümer. Sie übernimmt neben den Besichtigungen auch die Bonitätsprüfung und erstellt rechtssichere Mietverträge. Alles in allem fallen in einer Mietverwaltung weit weniger verschiedene Aufgabengebiete an, als es bei einer WEG Verwaltung der Fall ist. Dafür muss sich hier auch um die Vergabe des Winterdienstes an ein entsprechendes Unternehmen gekümmert werden.

 

Die Mietsonderverwaltung und ihre Aufgaben im Überblick

Im Bereich der Mietsonderverwaltung sind die Aufgaben ähnlich gelagert, wie es auch bei der Mietverwaltung der Fall ist. Der Unterschied liegt im Detail. Auch die Mietsonderverwaltung ist für die Durchführung von Vermietungen und der Betreuung des Mietobjektes sowie deren Mieter zuständig. Diese Aufgabe erstreckt sich jedoch nur auf das jeweilige Sondereigentum, also der Eigentumswohnung.

Zum besseren Verständnis sei hier angeführt, dass die Mietsonderverwaltung für den Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, in der die Eigentümer in der Regel selbst ihre Eigentumswohnung bewohnen, durchgeführt wird. Die klassische Mietverwaltung hingegen betreut oft ganze Wohnanlagen und Mehrparteienhäuser, die einen alleinigen Eigentümer haben. Dennoch hat sich auch die Mietsonderverwaltung mit den entsprechenden Jahresabrechnungen bezüglich der Nebenkosten zu befassen. Sie kann durchaus auch mehrere Eigentumswohnungen eines Eigentümers oder auch einer Eigentümergemeinschaft (wenn beispielsweise ein Ehepaar gemeinschaftlich als Eigentümer eingetragen ist) betreuen, die auf verschiedene Objekte aufgeteilt sind.

Ihre Schönstadt Hausverwaltung unterstützt Sie von der Mietverwaltung bis zur Mietsonderverwaltung

Grundlegend kann abschließend zur besseren Unterscheidung der drei Verwaltungsformen festgehalten werden, dass sich die WEG Verwaltung nur mit dem gemeinschaftlichen Eigentum verschiedener, in einer Gemeinschaft zusammengefassten Eigentümer befasst und auch die Organisation, Durchführung sowie die Leitung entsprechender Eigentümerversammlungen innehat. 

Die klassische Mietverwaltung betreut ganze Häuser und Wohnanlagen für den jeweiligen Eigentümer in allen Belangen der Vermietung nebst den anfallenden Abrechnungen und der Beauftragung aller Instandsetzungsarbeiten sowie deren Überwachung. Als Mietverwaltung ist sie für alle Mieter erster Ansprechpartner, auch im Bereich Mietmängel. Die Mietsonderverwaltung hingegen kümmert sich um das gesonderte Mieteigentum, beispielsweise in einer Anlage, in der die Eigentumswohnungen überwiegend selbst genutzt werden.

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