Mit dem Vermögensregister und Lastenausgleich soll die Schere zwischen den Armen und den Reichen wieder kleiner werden. Doch was genau ist dafür geplant? Müssen Immobilienbesitzer die große Abgabenkeule fürchten? Im neuen Blog gehen wir näher auf die Planungen und voraussichtlichen Konsequenzen des Vermögensregisters ein.
Woher kommen die Daten?
Um einen Lastenausgleich umsetzen zu können, ist eine umfangreiche Datenbasis unerlässlich. Dazu gehört beispielsweise die Anzahl der Immobilien, ihre Besitzer, die Größe der Wohnräume und die Anzahl der Menschen, die dort leben. Der jetzige Zensus 2022 könnte somit ein erster großer Schritt zur Datenerhebung für Immobilien sein. Der Zensus wird alle zehn Jahre durchgeführt und erfasst unter anderem Daten zur Bevölkerung, zur Gebäudestruktur und zur Nutzung der Gebäude. Dadurch wird eine genaue Bestandsaufnahme der Wohnsituation in Deutschland möglich.
Was genau bezweckt das Vermögensregister?
Im Vermögensregister, dem sogenannten „Europäischen Vermögensregister“, soll erfasst werden, wer welche Vermögenswerte besitzt. Dabei werden Vermögenswerte wie Gold, Kryptowährungen wie Bitcoin, Unternehmensanteile, Aktien sowie Immobilien und Sparguthaben erfasst.
Offiziell heißt es aus der Politik, dass mit dem Vermögensregister (ähnlich wie bei der Entnahme der Bargeld-Scheine 500 € und 200 €) gegen Korruption und Geldwäsche vorgegangen werden soll. Auf der Hand liegt jedoch, dass die politischen Stimmen nach Vermögensumverteilung und Abgabenerhöhung der Reichen wie eine Vermögenssteuer unabdingbar werden. Nicht zuletzt aufgrund der immensen Corona-Schulden und der künftigen Rüstungsausgaben für die Bundeswehr und die NATO.
Was sollten Immobilienbesitzer tun?
Richtig gehandelt haben diejenigen Immobilienbesitzer, die die Tipps aus unserem Blog zur Grundsteuerreform befolgt haben. Nämlich insbesondere nur die Wohnfläche anzugeben, die auch wirklich gefordert war und nicht die gesamte Nutzfläche der Immobilie. So ließen sich in der abgabenwirksamen Fläche viele Quadratmeter sparen.
Es ist ausdrücklich niemandem angeraten, seine Immobilie sofort zu verkaufen. Denn den Kaufpreis würden Sie entweder auf Ihr Konto legen, Aktien oder Gold kaufen. Somit ist das eigentliche Vermögen nicht verschwunden und findet in jedem Fall Berechnung im Vermögensregister.
Sollten Sie eine Immobilien-GmbH besitzen und erwägen, (mit) dieser ins Ausland zu gehen, so lassen Sie sich dazu unbedingt von Ihrem Steuerberater und Anwalt beraten. Denn in den meisten Fällen wertet die Bundesrepublik Deutschland und die Finanzämter einen derartigen Wegzug wie einen Firmenverkauf, der entsprechend einmalig hoch besteuert werden muss.
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