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Immobilien sinnvoll vererben – so geht’s

Wenn Sie ein Haus vererben möchten, gibt es einige Punkte zu beachten. Eines der wichtigsten Dinge ist zu verstehen, dass Sie bis zu Ihrem Tod darüber verfügen können und dass alle damit verbundenen laufenden Kosten bis dahin bei Ihnen bleiben. Nur nach Ihrem Tod finden Eigentümerwechsel und damit auch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf den oder die Erben statt. Ein Haus kann auch ohne die Einschaltung eines Notars vererbt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Blog-Artikel erklären wir die wichtigsten Schritte und geben Tipps und Tricks, wie Sie Ihren Nachlass optimal regeln können. Ganz gleich, ob Sie das Haus an einen oder mehrere Erben vererben oder es auf eine andere Art und Weise übertragen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt und was Sie beachten müssen.

 

Immobilien vererben

Als Vermieter ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was mit den Immobilien im Todesfall passieren soll. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten: Sie können Ihr Haus durch ein Testament, einen Erbvertrag oder mit der gesetzlichen Erbfolge vererben.

Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Erben sein sollen. Wenn diese Dokumente nicht vorhanden sind, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dabei müssen die Erben in der Regel eine Erbschaftssteuer zahlen. Um diese zu reduzieren, gibt es verschiedene Freibeträge oder Möglichkeiten der Schenkung zu Lebzeiten. So können Sie zum Beispiel Immobilien innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod verschenken, um Steuern zu sparen. Als Vermieter ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Frage der Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen, um eine möglichst optimale Lösung für die Zukunft zu finden.

 

Immobilie zu Lebzeiten verschenken

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Haus schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen weiterzugeben, handelt es sich um eine Schenkung. Hierbei gehen alle Rechte und Pflichten an die Begünstigten über. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine solche Schenkung notariell beurkundet werden muss. Der Notar sorgt dafür, dass die Übertragung rechtskräftig abgeschlossen wird. Ob für die Schenkung Steuern anfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenkten sowie von der Höhe des Wertes des Hauses ab. Für steuerliche Fragen sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater wenden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine entsprechende Planung vorzunehmen. So können Sie sicherstellen, dass die Übergabe des Hauses reibungslos und rechtssicher erfolgt.

Wenn der Wert der zu vererbenden Immobilie über dem Freibetrag liegt, kann sich eine gestückelte Schenkung als lohnenswert erweisen, denn der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre genutzt werden.

 

Tipp: Immobilie an Erben verkaufen

Der Verkauf einer Immobilie an die eigenen Erben kann eine gute Entscheidung sein, wenn man sicherstellen möchte, dass das Haus in der Familie bleibt. Ein Vorteil des Hauskaufs durch die Kinder oder Enkelkinder ist, dass für sie keine Grunderwerbsteuer anfällt. Außerdem kann das Haus unter Wert gekauft werden, da es sich um ein Familienmitglied handelt. Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen können so in aller Ruhe geplant und durchgeführt und als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Hausverkauf ist für Sie als Verkäufer steuerfrei. Es ist ratsam, professionelle Beratung von einem Steuerberater oder Anwalt einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Verkaufs richtig abgewickelt werden. Außerdem sollte ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag erstellt werden, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

 

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