Unser Blog.

Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie erlaubt aus Sicht des Mieters und Vermieters?

Das Mietrecht in Deutschland sieht sowohl für Mieter als auch für Vermieter strenge Regelungen vor. Einer der gravierendsten Schritte im Mietverhältnis stellt die außerordentliche, also die fristlose Kündigung dar, die nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen zulässig ist.

Eine solche Kündigung löst das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung auf. Mehr dazu erfahren Sie von Ihrer Schönstadt Hausverwaltung. 

Grundlagen der außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses stellt eine schwerwiegende Maßnahme dar. Für den Mieter kann dies bedeuten, dass er bei erheblichen Pflichtverletzungen seitens des Vermieters – wie etwa bei erheblichen Mängeln der Mietsache, die nicht behoben werden – von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. 

Umgekehrt ist es dem Vermieter nur unter strengen Bedingungen gestattet, etwa bei Vertragsverletzungen des Mieters, wie Mietrückstände oder unzumutbare Störungen des Hausfriedens, außerordentlich zu kündigen. 

Beide Parteien müssen dabei stets die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften beachten, um die Wirksamkeit der Kündigung zu gewährleisten.

Definition und rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtlich gesehen ist eine außerordentliche Kündigung eine rigorose Entscheidung, die einer gesetzlichen Sonderregelung unterliegt. Als ultima ratio greift sie, wenn reguläre Lösungen oder Kündigungsfristen nicht anwendbar sind und eine Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Die Beweislast liegt dabei in der Regel bei dem Kündigenden.

Außerordentliche Kündigung durch den Mieter

Eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter ist nur unter strikten Bedingungen zulässig. Sie kommt dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Mieter unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder bis zur Beendigung des befristeten Mietverhältnisses fortzusetzen. 

Berechtigte Gründe für Mieter

Mieter dürfen eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn gravierende Umstände die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen.

  • Erhebliche Mängel: Dazu zählen unter anderem Schimmelbefall oder undichte Fenster, die zuvor vergeblich zur Mängelbeseitigung angemahnt wurden.
  • Verletzung der Fürsorgepflicht: Wenn beispielsweise regelmäßig die Heizung ausfällt und der Vermieter nicht zeitnah für Abhilfe sorgt.
  • Lärmbelästigung oder Belastung durch Dritte: Anhaltender Lärm oder Gewalt durch Nachbarn, gegen die der Vermieter nicht einschreitet.
  • Gesundheitsgefährdung: Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit des Mieters innerhalb des Mietobjekts, etwa durch freiliegende Asbestfasern.

Ein sachdienlicher Nachweis der Unzumutbarkeit ist für die Wirksamkeit der Kündigung essenziell.

Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht erlaubt es dem Mieter, rasch aus einer prekären Situation herauszutreten, ohne langwierige Fristen abwarten zu müssen.

Vorgehen und Nachweise

Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, bedarf es einer sorgfältigen Dokumentation der Missstände oder Vertragsverletzungen.

  • Schriftliche Mängelanzeigen: Kopien aller Schreiben an den Vermieter oder Mieter, in denen Mängel angezeigt wurden.
  • Fotografien und Gutachten: Visuelle Beweise und ggf. sachverständige Einschätzungen zur Dokumentation der Mängel.
  • Zeugenaussagen: Schriftliche Bestätigungen von Unbeteiligten, die die Missstände bezeugen können.
  • Ärztliche Atteste: Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Wohnsituation.
  • Polizeiprotokolle: Offizielle Berichte bei Problemen mit Dritten, z. B. bei Lärmbelästigung.

Eine derartige Zusammenstellung von Beweismitteln bildet die Grundlage für das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Die Beweislage muss die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses eindeutig belegen. Eine bloße Unannehmlichkeit ist in der Regel nicht ausreichend.

Rechtssicherheit ist durch die Einschätzung eines juristischen Experten, im Idealfall eines Fachanwalts für Mietrecht, zu gewährleisten.

Kündigungsrechte des Vermieters

Ein Vermieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen. Ein berechtigter Grund liegt vor, wenn der Mieter mit Zahlungen in Verzug ist oder die Mietsache erheblich und wiederholt gefährdet.

Ebenso berechtigt die nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Mieter, welche trotz Abmahnung fortbesteht, den Vermieter zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Darüber hinaus kann eine nicht genehmigte geschäftliche Nutzung der Räumlichkeiten eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. In allen Fällen ist jedoch eine umfassende Dokumentation der Verstöße und eine fundierte rechtliche Bewertung unerlässlich.

Wichtige Kündigungsgründe für Vermieter

Für Vermieter existieren spezifische, gesetzlich definierte Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

  • Zahlungsverzug: Der Mieter kommt seinen Zahlungspflichten nicht nach.
  • Vertragswidriger Gebrauch: Die Mietsache wird entgegen der vertraglichen Vereinbarungen genutzt.
  • Erhebliche Pflichtverletzungen: Wiederholte oder schwere Verstöße des Mieters gegen seine Pflichten.
  • Störung des Hausfriedens: Nachhaltige Beeinträchtigung des Zusammenlebens im Mietobjekt.
  • Gefährdung der Mietsache: Wenn der Mieter die Substanz des Mietobjekts gefährdet.

Grundsätzlich muss jede Kündigung auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen und wohlüberlegt sein.

Eine präzise und umfassende Dokumentation aller relevanten Vorfälle ist für eine wirksame Kündigung unerlässlich.

Prozess und Dokumentation

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss seitens des Mieters oder Vermieters ein klar strukturiertes Vorgehen eingehalten werden. Dazu gehört zunächst, dass die Kündigung eindeutig formuliert und schriftlich erfolgt. In diesem Schreiben muss der Grund für die Kündigung präzise dargelegt und nachvollziehbar begründet werden.

Eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht wirksam. Deshalb ist die Schriftform unabdingbar.

Die Kündigung sollte stets per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, um bei eventuellen späteren Streitigkeiten den Zugang nachweisen zu können. Dieser Nachweis ist entscheidend, da die Wirksamkeit einer Kündigung von der korrekten Zustellung abhängt.

Zudem ist es erforderlich, dass im Kündigungsschreiben eine angemessene Frist zur Behebung des Kündigungsgrundes gesetzt wird, sofern dies möglich erscheint. Die Frist muss klar definiert sein und dem Mieter oder Vermieter genügend Zeit zur Korrektur der Situation einräumen.

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, die ohne Einhaltung einer Frist erfolgt, muss dieser wichtige Grund im Kündigungsschreiben detailliert erläutert werden. Hier muss überzeugend dargelegt werden, warum ein Abwarten der üblichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist und eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses unausweichlich erscheint.

Abschließend ist es unerlässlich, sämtliche Beweismittel, wie zum Beispiel Schriftverkehr, Zeugenaussagen oder Fotos, die den Kündigungsgrund stützen, sorgfältig zu sichern und ordentlich zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird oft zum Dreh- und Angelpunkt im Falle einer juristischen Auseinandersetzung.

Umgang mit strittigen Kündigungen

Sollten beide Parteien, also Mieter und Vermieter, zu keiner Einigung kommen, steht in der Regel der Weg zu einer gerichtlichen Klärung offen. Es ist jedoch ratsam, vor einem solchen Schritt eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch zu bewerten. Insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen kann die Komplexität des Mietrechts eine professionelle Unterstützung unumgänglich machen.

Zeugenaussagen, Schriftverkehr und andere Belege sollten lückenlos und in überzeugender Form aufbereitet werden, um im Gerichtsverfahren die bestmöglichen Voraussetzungen für eine klare Entscheidungsfindung zu schaffen.

Schönstadt – wir sind Ihr Partner

Wir als Ihre Hausverwaltung in Berlin kümmern uns gerne um die Belange Ihrer Mieter. Ihre Schönstadt GmbH freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!