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Bürgschaften: was Vermieter wissen müssen

In aller Regel werden zu Ihrer Sicherheit als Vermieter im Rahmen eines neuen Mietverhältnisses Kautionen vereinbart. Diese sind meist eine Zahlung von drei Monatsmieten im Voraus, die Ihr Mieter vor Schlüsselübergabe auf Ihr Konto einzuzahlen hat. In nicht wenigen Fällen kommt jedoch die Bürgschaft zum Tragen. In solchen Fällen haftet nicht Ihr Mieter für Mietrückstände oder Mängel an Ihrer Wohnung, sondern der Bürge. In diesem Artikel erfahren Sie alle wissenswerten Punkte, die Sie bei Akzeptanz einer Bürgschaft unbedingt müssen sollten.

 

 

Wie funktioniert eine Mietbürgschaft?

Wer seine Wohnung vermieten möchte, lässt sich vom neuen Mieter bei einer entsprechenden Mietbürgschaft eine Bürgschaftsurkunde aushändigen. Eine Kaution entfällt in solchen Fällen. Eine dementsprechende Bürgschaft sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab. Man unterscheidet dabei zwischen einer Mietkautionsversicherung und einer Elternbürgschaft. Die Mietbürgschaft wird vor allem dann gerne in Anspruch genommen, wenn der Mieter aktuell nicht ausreichend finanzielle Ressourcen für die Höhe der Kaution zur Verfügung hat. Durch den Bürgen werden diese Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter übernommen. Kann also der Mieter verursachte Schäden an der Wohnung nicht bezahlen oder ist mit der monatlichen Miete im Rückstand, können resultierende Forderungen zulasten des Bürgen geltend gemacht werden. Entweder sind Bürge die eigenen Eltern oder Personen aus dem näheren Umfeld oder ein Kreditinstitut. Weist ein Mieter eine prekäre finanzielle Situation vor oder fiel die Bonitätsprüfung des Mieters schlecht aus, kann der Vermieter einen Bürgen verlangen.

 

Bürgschaften: wer wird gesetzlich als Bürge anerkannt?

Wer eine Bürgschaft zugunsten eines Mieters übernehmen möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Des Weiteren muss die finanzielle Absicherung gegeben sein, um im Falle eines möglichen Mietschadens die Verantwortung dafür übernehmen zu können.

Grundsätzlich muss der Bürge im Falle eines eintretenden Mietrückstandes oder Beschädigungen an der Wohnung für die Schulden des betreffenden Mieters finanziell aufkommen.

 

Eltern als Bürgen

Es ist nicht selten der Fall, dass Vermieter mit sogenannten Elternbürgschaften konfrontiert werden. Meistens handelt es sich um den ersten Schritt in die Selbstständigkeit von Auszubildenden, Schülern oder Studenten. Da diese Zielgruppe in aller Regel über keine ausreichenden finanziellen Sicherheiten verfügen, verlangen Mieter in solchen Fällen eine Bürgschaft, um eine gewisse Absicherung zu haben. Die Eltern, die als Bürgen eintreten, geben in der Folge beim Vermieter eine Bürgschaftserklärung ab. Falls die Miete, bzw. die Betriebskosten nicht bezahlt werden können oder Schäden am Eigentum des Vermieters entstehen, haften diese finanziell für etwaige Auslagen. Im Mietvertrag selbst erscheinen die Eltern jedoch nicht. Es empfiehlt sich jedoch, die Bonität der Bürgen im Vorfeld zu prüfen.

 

Bürgschaften: die Mietkautionsversicherung oder das Bank Aval

Beim Bank Aval handelt es sich um eine Alternative zur Bürgschaft der Miete. Es ist eine Bankbürgschaft, die auch als Miet Aval bezeichnet wird. Entstehen Mietrückstände oder Schäden an der Wohnung, steht die Bank dafür gerade. Vermieter können also ihre Forderungen gegenüber der Bank geltend machen. In nächster Instanz liegt es in der Pflicht des Mieters, die Schulden bei der Bank zu begleichen. Die Mietkautionsversicherung ist eine ähnliche Form der Bürgschaft. Hierbei kommt eine Versicherungsgesellschaft für Mietausfälle, bzw. Schäden auf, die durch den Mieter entstanden sind. Statt einer Kaution erhält der Vermieter also eine Bürgschaftsurkunde seitens der Versicherung. Bei einer Mietkautionsversicherung beschränkt sich die Versicherungsgesellschaft auf drei Nettokaltmieten.

 

Welche Vorteile und Nachteile haben Vermieter aus Bürgschaften?

Vermieter profitieren von Bürgschaftserklärungen für Mieter durch folgende Vorteile:

  • Bonitätsprüfung (somit werden Zahlungsschwierigkeiten ausgeschlossen).
  • Zeitersparnis (kein Zweitkonto erforderlich).
  • Auszahlung im Schadensfall (der rechtssichere Zugriff auf die Sicherheiten ist gegeben).
  • Verfügbarkeit der Sicherheit (Mieter haben keine Chance, die Kautionszahlung hinauszuzögern).

Folgende Nachteile entstehen Vermietern durch die Akzeptanz von Bürgschaftserklärungen:

  • Einreichung entsprechender Dokumente im Schadensfall (Schadensformular, Mietvertrag, Kostenvoranschläge).

 

Müssen Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?

Laut Gesetz ist kein Vermieter dazu verpflichtet, Bürgschaften als Sicherheiten zu akzeptieren. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, bzw. einen Einkommensnachweis zu verlangen. Die Akzeptanz einer Bürgschaft erfolgt zu 100 Prozent auf freiwilliger Basis. Eine Bürgschaft ist im Prinzip eine Form der Absicherung für private und kommerzielle Mietverhältnisse. Gegenüber der klassischen Kaution mit Bargeld stellt eine Bürgschaft eine andere Form der Sicherheit dar und wird entweder von den Eltern, einer Bank oder einem Versicherungsunternehmen übernommen. Berechtigte Forderungen können auf schnelle und unkomplizierte Weise geltend gemacht werden.

In jedem Falle ist es gut, wenn sich Vermieter gegen Mietausfälle, Schäden am Eigentum und sogenannte Mietnomaden schützen. Eine Bonitätsprüfung für Privatbürgen ist anzuraten. Auf dieser Grundlage stehen Vermieter auf der sicheren Seite und können im Ernstfall auf ihre berechtigte Miete zurückgreifen. Von mündlichen Mietverträgen ist abzuraten. Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage, wenn nicht alle Paragraphen rund um das Mietverhältnis ausdrücklich in Schriftform festgehalten werden – vor allem dann, wenn es um die finanziellen Haftungen für Miete und Schadensfälle geht.

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