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Corona & Eigentümerversammlung – Wissenswertes & Alternativen

Besonders in Corona-Zeiten lässt sich unser Alltag nicht wiedererkennen. Dabei betrifft der Corona Virus nicht nur unseren Geschäftsalltag, sondern auch die gesamte Immobilienbranche. Besonders im Rahmen der Kontaktbeschränkungen durch die Bundesregierung mit Reduzierung auf 2 Personen, können bis mindestens zum 20. April keine Eigentümerversammlungen stattfinden.

Ihre Schönstadt Hausverwaltung informiert, was nun in Bezug auf das Corona Virus & Eigentümerversammlungen zu tun ist und welche Alternativen möglich sind.

 

Eigentümerversammlung je nach Gemeinschaftsordnung Pflicht

Eigentümerversammlungen sind laut Gemeinschaftsordnung einmal jährlich verpflichtend. In der Regel kommen in der Eigentümerversammlung alle Eigentümer der Wohneigentümerversammlung, die vom Hausverwalter oder WEG einberufen wird, in einem nicht-öffentlichen Rahmen zusammen.

In dieser Versammlung werden wichtige Entscheidungen getroffen und Planungen für das kommende Jahr beschlossen. Dabei hat jeder Eigentümer eine Stimme und muss je nach Gemeinschaftsordnung anwesend sein.

 

Eigentümerversammlung trotz Kontaktverbot?

Doch was tun, wenn laut Bundesregierung nun ein Versammlungs- und Kontaktverbot ausgesprochen wurde?

Bis zum 20. April sollen weiterhin Kontaktverbote bis auf eine Zahl von maximal 2 Personen gelten. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine Eigentümerversammlungen stattfinden dürfen. Sollten diese Versammlungen dennoch abgehalten werden, so wären die Entscheidungen hinterher anfechtbar.

Weiterhin stünden die Hausverwalter bzw. WEGs, die die Versammlung trotz Regularien durch die Regierung einberufen haben, in der Verantwortung.

 

Corona-Virus & Eigentümmerversammlungen: welche Alternativen gibt es?

Die wohl einfachste Alternative in diesen Zeiten ist die Verschiebung der Versammlung auf einen anderen Termin. Hierzu müssen alle Eigentümer rechtzeitig und in Schriftform informiert werden. Idealerweise sollten Sie im Zuge jenes Infoschreibens direkt auf die notwendigen Verhaltensweisen für den Ausweich-Termin hinweisen.

So gilt es darauf hinzuweisen, dass auf Händeschütteln und näheren Kontakt zu verzichten ist. Idealerweise werden Desinfektionsmittel-Spender aufgestellt und Personen aus Risikogruppen erhalten ein Sonderrecht ihre Stimmrechte an einen Vertreter abzugeben.

Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Möglichkeit die Versammlung per Online-Konferenz abzuhalten. Der Vorteil ist: Planungssicherheit! Niemand weiß aktuell, wie lange die Sperren aufrechterhalten werden müssen, was die Findung eines Ausweich-Termins erschwert. Geeignete Plattformen können Skpye oder Zoom sein, die als kostenlose Konferenzsysteme nutzbar sind. Dabei ist darauf zu achten, dass jeder Eigentümer über die entsprechende technische Ausstattung verfügt und hierüber ebenfalls rechtzeitig informiert wird.

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