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Corona Kündigungsschutz wird nicht verlängert
Der Kündigungsschutz aufgrund von Corona, der bis Mitte des Jahres 2020 galt, wurde von der Bundesregierung nicht mehr verlängert. Er galt konkret für Wohnungsmiete und gewerbliche Pächter für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Der Zeitraum hätte zwar um weitere 3 Monate bis Ende September 2020 verlängert werden können, letzten Endes entschied sich die Regierung dann aber doch dagegen.
Was bedeutete der Kündigungsschutz konkret?
Konkret war es in den besagten Monaten so geregelt, dass Mieter, die ihre Miete in dem Zeitraum aufgrund von Corona nicht mehr zahlen konnten, nicht gekündigt werden konnten. Kurzum, es galt ein erweiterter Kündigungsschutz.
Wer über diesen Zeitpunkt hinaus die Miete nicht zahlen kann, etwa weil er aufgrund von Corona bzw. wegen des Lockdowns keine oder zu wenig Einnahmen hat, dem droht jetzt eine Kündigung.
Das Gesetz war Ende März ganz zu Beginn der Corona Pandemie von der Bundesregierung beschlossen worden, um die Folgen des Lockdowns abzumildern. Die Mieten wurden dabei allerdings nicht komplett ausgesetzt, sondern gestundet. Mieter hatten dadurch die Möglichkeit, die Zahlungen bis zum 30. Juni 2022 zu begleichen.
Was tun als Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten?
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Wer als Mieter davon betroffen ist und aufgrund von Corona seine Miete nicht mehr bezahlen kann, sollte umgehend den Kontakt mit dem Vermieter suchen. Dabei kann möglicherweise eine Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden
Die gleiche Regelung des abgelaufenen Kündigungsschutzes betrifft auch den Zahlungsaufschub für Kredite, für die Gas- und Stromrechnungen, die nicht bezahlt werden können. Wer nicht bezahlen kann, muss seit diesem Zeitpunkt wieder mit einer Kündigung rechnen.
Kritik am Vorgehen der Politik
Vom Mieterschutzbund und vom Deutschen Gewerkschaftsbund kommt für diese Entscheidung Kritik. Längst ist klar, dass die Coronakrise noch nicht überwunden ist und viele Mieter mit weiteren, noch gravierenderen finanziellen Einbußen zu rechnen haben. Bei Befragungen wurde klar, dass etwa 10% aller Mieteinnahmen-Ausfälle aufgrund der Corona Krise zustande gekommen sind. Die Tendenz ist dabei immer weiter steigend.
Auch der DEHOGA Bundesverband meldete sich in diesem Zusammenhang zu Wort. Es drohe eine Verödung der Innenstädte, weil Mieter ihre Mieten nicht mehr zahlen könnten. Zudem sei Solidarität der Vermieter gefordert.
Vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier kam jedoch die Anmerkung, dass die Regelung viel weniger bedeutend war, als ursprünglich angenommen wurde. Viele Mieter und Vermieter hätten für sich einen Weg gefunden und sich vernünftig arrangiert, wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlen konnte. Und überall dort, wo sich etwas privat regeln ließe, müsse sich der Staat nicht einmischen.
Was ist mit den Vermietern?
Auch Vermieter können aufgrund der Corona Pandemie in Schwierigkeiten geraten – nämlich genau dann, wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlen kann oder nicht mehr zahlt. Auch Vermieter, so fordern manche Verbände, sollten finanziell geschützt werden.
Ganz klar kommt also aus verschiedenen Reihen Kritik für die Entscheidung der Politik, diesen Kündigungsschutz nicht weiter verlängert zu haben. Wer von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit etc. betroffen ist, hat spätestens jetzt auch häufig Probleme, seine Miete zu begleichen. Selbiges gilt auch für die sogenannte zweite Miete, die Energie- und Wasserkosten. Das trifft diejenigen besonders, die sich im Homeoffice befinden und deshalb viel häufiger zuhause sind als zuvor.
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