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Einbruchschutz durch den Vermieter?

Die Sicherheit unserer Mieter und ihrer Besitztümer sollte uns als Vermieter immer am Herzen liegen. Einbrüche können nicht nur zu erheblichen materiellen Verlusten führen, sondern auch das Sicherheitsgefühl unserer Mieter beeinträchtigen. Daher ist es von großer Bedeutung, in den Einbruchschutz zu investieren und sicherzustellen, dass unsere Wohnungen und Immobilien sicher sind. In diesem Blogartikel gehen wir auf die Pflichten des Vermieters, Umbauten in Eigenregie, die Rückbaupflicht und die Möglichkeit einer Mieterhöhung durch Sicherheitseinrichtungen ein.

Pflichten des Vermieters

Als Vermieter tragen wir eine Fürsorgepflicht für unsere Mieter und müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Einbruchschutz. Wir sollten sicherstellen, dass die Wohnungen und Gemeinschaftsbereiche angemessene Sicherheitsstandards erfüllen und Schutz vor Einbrüchen bieten. Dies kann den Einsatz von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstem Design und guter Beleuchtung umfassen.

Umbauten in Eigenregie

Um die Sicherheit unserer Immobilien zu verbessern, können wir als Vermieter in Eigenregie Umbauten und Sicherheitsmaßnahmen vornehmen. Die Installation von Sicherheitstüren, Fenstergittern, Bewegungsmeldern oder Alarmanlagen sind Beispiele für mögliche Maßnahmen. Es ist jedoch wichtig, dass solche Umbauten fachgerecht und rechtmäßig durchgeführt werden, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Rückbaupflicht

Obwohl der Einbruchschutz von großer Bedeutung ist, sollten wir als Vermieter immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben agieren. In einigen Ländern oder Regionen können spezielle Genehmigungen oder Zustimmungen für bestimmte Umbauten erforderlich sein. Falls unsere Mieter diese Sicherheitseinrichtungen nicht wünschen oder die Rechtmäßigkeit infrage gestellt wird, kann eine Rückbaupflicht bestehen. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen sorgfältig zu prüfen.

KfW fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz

Die KfW fördert mit einem zinsgünstigen Darlehen von 2,88 % Jahreszins bis zu 50.000 € diese Investitionen

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangstüren
  • einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Tür­zusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­meldeanlagen
    Hinweis: Infraschallanlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart­home-Anwen­dungen mit Einbruch­meldefunktion

*Stand: 20.07.23

Mieterhöhung durch Sicherheitseinrichtungen

Die Kosten für Einbruchschutz-Maßnahmen können beträchtlich sein. In einigen Fällen kann es angemessen sein, die Mieterhöhung zu erwägen, um die Investitionen in die Sicherheit zu refinanzieren. Bevor wir jedoch eine Mieterhöhung vornehmen, sollten wir die gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen bezüglich Mieterhöhungen genau prüfen und gegebenenfalls mit unseren Mietern in Verhandlungen treten.

Einbruchschutz ist eine Verantwortung, die wir als Vermieter nicht ignorieren können. Wir haben die Pflicht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit unserer Mieter zu gewährleisten. Von der Installation von Sicherheitstechnik bis hin zu sicherheitsbewusstem Design gibt es viele Möglichkeiten, die Sicherheit unserer Immobilien zu verbessern. Allerdings müssen wir dabei stets die rechtlichen Vorgaben beachten und die Wünsche unserer Mieter berücksichtigen. Letztendlich ist es das Ziel, eine sichere und vertrauenswürdige Wohnumgebung zu schaffen, in der sich unsere Mieter wohl und geborgen fühlen können.

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