Unser Blog.

Fördermittel für Altbausanierung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz kommt ein großes Maßnahmenpaket auf Immobilienbesitzer und Vermieter zu. Im folgenden Blog-Artikel informieren wir über die aktuellen Fördermittel für die Altbausanierung in 2023.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wer Fördermittel für die Altbausanierung erhalten möchte, kann auch im Jahr 2023 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen. Bereits im Jahr 2021 wurden die verschiedenen Fördertöpfe für die energetische Sanierung aus KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in dieses Programm überführt und gebündelt. Die letzten großen Anpassungen und Erweiterungen in der BEG-Förderung erfolgten im Sommer 2021. Neu in der Förderung sind unter anderem Sanierungen von Altbauten mit bis zu zehn Wohneinheiten und die Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen im Bestand. Für Vermieter bietet die BEG-Förderung eine optimale Unterstützung bei der Modernisierung von Wohnraum. Denn sie können nicht nur von Darlehen, sondern auch von Zuschüssen profitieren. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahmen, die zur energetischen Modernisierung des Gebäudes durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass auch Vermieter von Wohnraum, der älter als 10 Jahre ist, ausdrücklich zur Antragstellung aufgefordert sind. Die BEG-Förderung ist somit eine sinnvolle Möglichkeit, um die energetischen Standards des Gebäudebestands in Deutschland zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu sparen.

 

KfW-Kredit & Investitionszuschuss

Die KfW fördert Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten bis zu 120.000 Euro und Tilgungszuschüssen bis zu 48.000 Euro.

Die Förderung gilt für eine Vollsanierung zum KfW-Effizienzhaus und für die Umsetzung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  •         Wände, Dach, Keller- und Geschossdecken dämmen
  •         Fenster und Außentüren erneuern
  •         Haus erstmals an Nah- oder Fernwärme anschließen
  •         Heizung optimieren
  •         Lüftungsanlage einbauen oder erneuern
  •         sowie Baunebenkosten, Beratungs- und Planungsleistungen

KfW-Programm

Was wird gefördert?

Förderung pro Wohnung

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Kredit: bis zu 120.000 Euro
Tilgungszuschuss: bis zu 40 % (maximal 48.000 Euro)

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

energetische Einzelmaßnahmen

Kredit: bis zu 50.000 Euro
Tilgungszuschuss: 20 %

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen

Investitionszuschuss: bis zu 40 % (maximal 48.000 Euro)

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)

Energieberatung und Planung

Kontrolle der Bauausführung und Abnahme

Zuschuss: 50 % der Kosten (maximal 4.000 Euro)

 

Die Förderprogramme nennen sich:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Schönstadt Hausverwaltung in Berlin und Umgebung

Als Vermieter wissen Sie, dass es nicht immer einfach ist, eine Immobilie zu verwalten und dabei immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Schönstadt Hausverwaltung ist Ihr zuverlässiger Partner, der Ihnen die Arbeit abnimmt und sich um alle Belange rund um Ihre Wohneinheiten kümmert. Mit unserem umfangreichen Know-how und unserer jahrelangen Erfahrung sind wir die richtige Wahl für die Verwaltung Ihrer Immobilien. Unser Team sorgt für eine professionelle Organisation und kümmert sich um alle erforderlichen Verwaltungsaufgaben, angefangen von der Abrechnung bis hin zur Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen. Wir bieten Ihnen eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge und eine transparente Kommunikation mit Ihnen als Vermieter. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die WEG-Verwaltung. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der für Sie und Ihre Immobilien da ist.