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Gaskriese: Wie Vermieter jetzt reagieren sollten

Derzeit bekommen wir davon noch wenig zu spüren, aber die Zeit läuft. Steigende Gaspreise werden in den nächsten Wochen und Monaten vor allem Mietern, aber auch Vermietern zu schaffen machen. Möglicherweise trifft es manche mehr als andere, aber wer zur Miete wohnt, sollte in jedem Fall jetzt schon anfangen, Geld beiseite zu legen, um für die Steigungen gewappnet zu sein. Wie sollten Vermieter jetzt in Anbetracht auf die Gaskrise am besten reagieren?

 

Gas ist knappe Ressource geworden

Seit die zweite Stufe des Notfallplans aktiviert ist, steht fest, dass Gas knappes Gut ist. Viele Wohnungen werden mit Gas beheizt, was Fragen und Probleme aufwirft. Endverbraucher müssen mit massiven Preissteigerungen rechnen, wer also in einer mit Gas beheizten Mietwohnung lebt, der wird die Preissteigerungen deutlich und schmerzhaft am Geldbeutel zu spüren bekommen. Doch wie sieht es aus bei Vermietern? Wie sollten Vermieter jetzt reagieren? Können sie die gesamten Kosten auf den Mieter umlegen?

 

Soll ich als Vermieter Vorschriften machen in Sachen Gasverbrauch ?

Rechtlich ist diese Frage zumindest derzeit noch strittig. Wenn der Gesetzgeber in der nächsten Zeit eingreift und Vorgaben macht, sieht es anders aus. Derzeit gilt aber: Wer Vermieter ist, sollte vielmehr auf die Eigenverantwortung des Mieters setzen. Das gilt sowohl für den Gas- als auch für den Energieverbrauch. Dazu gehört laut Verbraucherzentrale, die Thermostate richtig einzustellen, Stoßlüften, Heizkörper nicht mit Möbeln zustellen und ein sparsamer Verbrauch beim Duschen und Heizen.

Welche gesetzlichen Spielräume habe ich als Vermieter ?

Vermieter haben beispielsweise die Möglichkeit, darauf zu achten, dass Wohnräume, Bäder und Toiletten zwischen 6 und 23 Uhr um die 20 Grad Celsius warm sind, ein stärkeres Aufheizen sollte allerdings vermieden werden

 

Darf der Vermieter Einsparungen vornehmen?

Derzeit noch nicht. Aber es gibt die Möglichkeit, dass Vermieter und Mieter einvernehmlich entscheiden, Energieeinsparungen vorzunehmen. Dann darf sowohl die Wasser- als auch die Wärmeversorgung begrenzt werden. Allerdings müssen in diesem Fall alle Mieter ihre ausdrückliche Zustimmung abgeben. Keiner darf überstimmt werden. Bei mehreren Mietparteien ist das also gar nicht so einfach möglich.

Der Vermieter darf aber nicht beispielsweise nachts im Alleingang die Heizung herunter drehen, denn dann müsste er mit Mietminderungen rechnen.

 Müssen Vermieter eine Klimaabgabe zahlen?

Bislang ist es nur in Planung, ab dem folgenden Jahr 2023 könnte es jedoch ernst werden: Dann nämlich sollen Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen – je weniger klimafreundlich die Immobilie ist, desto mehr fällt an.

Mit diesem CO2-Preis soll der klimaschädliche Kohlenstoffdioxid-Ausstoß gesenkt werden.

10-Stufen-Modell zwischen Mieter und Vermieter

Künftig soll für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern ein 10-Stufen-Modell gelten. Wenn Häuser einen sehr großen Kohlendioxid Ausstoß haben, dann soll der Vermieter 90 Prozent des Preises übernehmen. Ist der Ausstoß hingegen gering, soll der Mieter die Kosten komplett übernehmen. Der Plan dabei: Vermieter sollen zu energetischen Sanierungen und Mieter zum Energiesparen bewegt werden.

Was können Vermieter sonst noch tun in Anbetracht der kommenden Gaskrise?

Verschiedene Wohnungsgesellschaften bieten ihren Mietern an, schon jetzt auf freiwilliger Basis höhere Vorauszahlung für Gas zu behalten, damit später böse Überraschungen erspart bleiben.

Der Eigentümerverband Haus und Garten hat aus genau demselben Grund seine Mitglieder – allesamt Vermieter – aufgefordert, höhere Vorauszahlungen mit ihren Mietern zu vereinbaren. Dann kann die drastische Erhöhung zumindest vorab ein wenig aufgefangen werden. Auch wenn der Mieter dem nicht zustimmt, würde er zumindest für das Thema sensibilisiert werden. Allerdings wurde auch festgelegt, dass niemandem gekündigt werden darf, der aufgrund der stark gestiegenen Nebenkosten die Heizkosten nicht mehr bezahlen kann.

Rechtssicherheit für Vermieter

Vermieter wollen mehrheitlich Rechtssicherheit in Sachen Gasdrosselung und Energieeinsparung. Denkbar ist es in jedem Fall, dass hier noch Auflagen vonseiten der Regierung kommen. Es wurde bereits vorgeschlagen, dass Vermieter die Heizanlage während der Heizperiode nicht mehr als mindestens 20 Grad hochstellen müssen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Lage weiterhin entwickelt.

Darf der Vermieter die Nebenkosten einfach erhöhen?

Ja, das darf er. Allerdings nur im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Es muss also für die Erhöhung eine nachvollziehbare Grundlage vorhanden sein. Der Vermieter darf sich nicht einfach irgendeine Summe ausdenken und die Erhöhung muss in Textform angekündigt werden, das heißt beispielsweise per Brief oder E-Mail. Aber auch dann, wenn der Vermieter nicht von sich aus eine höhere Nebenkostenvorauszahlung einfordert: Mieter müssen am Ende so oder so die erhöhten Energiekosten übernehmen. Genau aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, freiwillig höhere Abschläge anzusprechen.