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Grundsteuerreform: Was gilt es in 2022 zu beachten?
Eine neue Grundsteuerreform trudelt für das Jahr 2022 ein. Eigentümer und Vermieter müssen ihre Immobilie neu berechnen. Was die Grundsteuer eigentlich ist, warum es zu den Veränderungen kommt und was sich ändert, erfahren Sie hier. Außerdem: Die Grundsteuerreform ist für fast jedes Bundesland unterschiedlich – welche Fristen gelten und ab wann ändert sich tatsächlich was? Schönstadt Hausverwaltung in Berlin hält Sie auf dem Laufenden.
Was ist eine Grundsteuer?
Rund 15 Milliarden Euro nehmen die Gemeinden und Kommunen an den Grundsteuern ein. Diese setzt sich zusammen aus dem Wert einer Immobilie und dem des Grundstücks. Welche Werte wie berechnet werden, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Diese Abgabepflicht richtet sich nur an den tatsächlichen Eigentümer des Grundstücks. Sie kann auf etwaige vorhandene Mieter (auch anteilig) umgelegt werden.Warum gibt es Änderungen?
Eben aufgrund dieser unterschiedlichen Berechnungen der Grundsteuer soll für die Zukunft ein einheitliches System eingeführt werden, nachdem die Grundsteuer berechnet wird. Die Differenz aus dem sogenannten Einheitswert soll damit revidiert werden. Im Westen wurde dieser Einheitswert im Jahre 1964 festgelegt, im Osten im Jahre 1935. Die Werte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verschoben.Grundsteuer: Was ändert sich 2022?
Ab dem 01.01.2022 soll nun eine Neubewertung der Grundsteuer erfolgen. Das bedeutet als Erstes mehr Aufwand für die Eigentümer. Grundsätzliche Positionen der Grundsteuer ändern sich allerdings nicht. Hebesätze und Grundsteuermesszahl sowie der Grundstückswert als Rechnungsgrundlage bleiben. Was sich ändert, ist die Ermittlung des Grundstückswertes. Der Bodenrichtwert und auch eine statistische Nettokaltmiete werden bei der Neuberechnung mit einbezogen. Zusammengefasst bedeutet das, dass diese Werte für die neue Grundsteuerreform gebraucht werden:- Alter des Gebäudes
- Immobilienart
- Die Grundstücksfläche
- Der Bodenrichtwert
- Monatliche Nettokaltmiete
- Die Wohnfläche
Was bedeutet Grundsteuer C?
Die Grundsteuer „A“ für agrarische Nutzung sowie „B“ für bauliche Nutzung wird jetzt um „C“ erweitert. Kategorie C bedeutet unbebaute (aber baureife) Grundstücke. Die neue Kategorie wurde geschaffen, um die Eigentümer dazu zu bringen, die Fläche auch tatsächlich zu bebauen, um Wohnfläche zu schaffen. In der Vergangenheit stattgefundene Grundstücksspekulationen sollen damit vermieden werden.Grundsteuer C in den Bundesländern
Dass in Deutschland jedes Bundesland mitunter seine eigenen Rezepte schreibt, ist bekannt – jedes Bundesland hat auch in diesem Fall eine unterschiedliche Herangehensweise. Eine Übersicht:- Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell
- Bayern: Flächenmodell
- Berlin:Bundesmodell
- Brandenburg:Bundesmodell
- Bremen:Bundesmodell
- Hamburg:Wohnlagenmodell
- Hessen: Flächen-Faktor-Modell
- Mecklenburg-Vorpommern:Bundesmodell
- Niedersachsen:Flächen-Lage-Modell
- Nordrhein-Westfalen:Bundesmodell
- Rheinland-Pfalz:Bundesmodell
- Saarland:Bundesmodell mit Abweichungen
- Sachsen-Anhalt: Bundesmodell
- Sachsen: Bundesmodell mit Abweichungen
- Schleswig-Holstein:Bundesmodell
- Thüringen:Bundesmodell