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Immobilienkauf aus Zwangsversteigerung: Lohnt sich das?

Als Vermieter fragen Sie sich, wo und wie Sie neue Immobilien günstig erwerben können? Immobilien aus einer Zwangsversteigerung sind die gesuchte Lösung, hoffen Sie. In Krisenzeiten häufen sich die Zwangsversteigerungen der insolventen Hausbesitzer: Sobald jemand nicht mehr in der Lage ist, sein Haus zu finanzieren, wird die Zwangsversteigerung durch die Gläubiger beantragt. Zahlungskräftige Vermieter wie Sie es sind, wollen aktiv werden. Daher zeigen wir Ihnen im nachfolgenden Artikel die damit einhergehenden Chancen und Risiken für Sie als Käufer auf.

 

Der Immobilien-Erwerb erfolgt auf unterschiedlichen Wegen

Im Rahmen einer Versteigerung als Höchstbietender eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung zu kaufen, ist Ihr geplantes Ziel. Der Kauf einer Immobilie auf dem freien Markt oder der Bau einer eigenen Immobilie sind weitere Wege, die zur gewünschten Immobilie führen können. Ist der Weg über die Zwangsversteigerung ein lohnender Weg für Sie als neuer Immobilienbesitzer?

 

Noch-Hausbesitzer geraten aus drei Gründen in eine Zwangsversteigerung

      • Überschuldung ist einer der Hauptgründe, warum Immobilien aus Zwangsversteigerungen zum Kaufen angeboten werden. Die Zwangsversteigerung der Immobilie wird von der Bank als Gläubiger zum Beispiel nach dem dauerhaften Jobverlust oder bei einer Erkrankung beantragt, sobald keine anderen Möglichkeiten der Finanzierung in Betracht kommen.
      • Scheidungsprozesse sind der nächste Fall; Durch ein gemeinsames Haus, das nicht mehr finanziert werden kann, kommt es nach der Trennung zu einer Zwangsversteigerung.
      • Erbengemeinschaften sind der nächste Grund, warum ein Haus zwangsversteigert wird. Kann sich die Erbengemeinschaft nicht untereinander einigen, wird das geerbte Haus zwangsversteigert.

 

Solche Immobilien werden je nach Region versteigert

Je nachdem, welche unbeweglichen Sachen für eine Zwangsversteigerung freigegeben werden, gibt es die folgende Auswahl:

      • die Eigentumswohnung,
      • das Ein- oder Mehrfamilienhaus,
      • das Reihenhaus,
      • die Gewerbeeinheit,
      • das unbebaute oder bebaute Grundstück im privaten oder im gewerblichen Bereich und/oder
      • Garagen, Stellplätze, Erbbaurechte, Ladengeschäfte als Teileigentumsrechte.

In Erster Linie ist das Amtsgericht die passende Anlaufstelle für Sie als Kaufinteressent. Versteigerungstermine werden 6 Wochen im Voraus im entsprechenden Gerichtsbezirk bekannt gegeben. Bei diversen Geldinstituten gibt es ebenfalls Aushänge über aktuelle Zwangsversteigerungen. Hinzu kommt der Immobilienteil der Tageszeitungen mit entsprechenden Angeboten. Darüber hinaus werden Zwangsversteigerungen auch über Portale des Internets veröffentlicht.

 

Welche Vorteile hat die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht?

  • Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht sind öffentlich. Jeder, der geschäftsfähig und volljährig ist, kann mitbieten. Der Personalausweis wird vorgelegt, die Bonität überprüft und 10 % des Verkehrswertes werden hinterlegt; Danach geht es los.
  • Maklerprovisionen werden bei Zwangsversteigerungen gespart.
  • Eine Schnäppchen-Garantie gibt es nicht. Aber die Chancen auf einen günstigen Preis sind durchaus vorhanden. Von der Zahlungskraft der anwesenden Bieter und den Nachfolgekosten mit oder ohne Zwangsräumung hängt es ab, ob ein günstiger Kaufpreis für Sie zustande kommt.

 

Gibt es Risiken für das kalkulierte Immobilienbudget?

  • Falls der Noch-Besitzer die Innenbesichtigung nicht zulässt, gibt es Probleme. Das Haus vom Keller bis zum Dach zu besichtigen, ist bei einer Zwangsversteigerung für Sie als möglicher Käufer selten möglich. Kostenintensive Überraschungen sind nach der Übernahme des Hauses manchmal die Folge.
  • Die Aussagekraft des Verkehrswertgutachtens ist als grobe Schätzung zu verstehen. Im Auftrag des Gerichtes wird durch einen Sachverständigen ein Verkehrswertgutachten erstellt. Leider wird das zu versteigernde Haus in vielen Fällen nur von außen begutachtet; Die Innenbesichtigung wird oft verweigert. Eine 100 %-Garantie gibt das Wertgutachten durch eine „Außenbewertung“ nicht.
  • Unvollständige Dokumente werden zur Bremse. Als neuer Hausbesitzer freuen Sie sich über den „Schnäppchen-Preis“ bei der Zwangsversteigerung. Unvollständige Dokumente sorgen jedoch häufig für Verzögerungen: Sämtliche Papiere neu zu beantragen kostet viel Zeit und führt zu Mehrkosten.

     

    Ist mit weiteren Risiken bei einer Hausversteigerung zu rechnen?

    • Der Vorbesitzer zieht nach der Zwangsversteigerung nicht aus. Der Zuschlag für das Haus enthält „praktischerweise“ einen Räumungstitel. Allerdings ist die Zwangsräumung mit weiteren Kosten verbunden, wenn der verschuldete Vorbesitzer den Betrag nicht übernehmen kann.
    • Es ist ratsam, den Blick auf das eigene Immobilienbudget fachgerecht auszuweiten, da Ihre Gebote bei Zwangsversteigerungen rechtlich bindend Das bedeutet, dass der Betrag, der von Ihnen beim Mitbieten genannt wird, auch von Ihnen bezahlbar sein muss. Ansonsten wird aus dem neuen stolzen Hausbesitzer der nächste Schuldner mit Zahlungsschwierigkeiten, sobald Ihr rechtlich bindendes Gebot nach einem „überraschenden“ Zuschlag gar nicht im Budget liegt.
    • Vor der Zwangsversteigerung müssen Sie mit einem neutralen Experten vor Ort klären, ob das Finanzierungskonzept zu den Eigenheiten und möglichen Folgekosten des neuen Objektes aus der Zwangsversteigerung passt.

      Schönstadt Hausverwaltung Berlin

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