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Mietendeckel wird vom Bundesverfassungsgericht gekippt

Per Gerichtsbeschluss wurde am 15.04.2021 das umstrittene Mietendeckel-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz ist seit 23. Februar 2020 mit staatlich festgelegten Mietobergrenzen in Kraft getreten. Die Karlsruher Verfassungsrichter kippten heute, am 15.04.2021 dieses Gesetz, da es laut Richtern gegen das Grundgesetz verstoße. Wichtige Fragen rund um diesen wichtigen Beschluss lesen Sie in unserem Artikel.

 

Was sind die Folgen für Mieter und Vermieter?

Für Berliner Mieter bedeutet dies konkret, dass sie wieder die ursprünglich vertraglich vereinbarten, höheren Mieten bezahlen müssen. Unter Umständen drohen ihnen Nachzahlungen. Im Falle, dass die Entscheidung rückwirkend zur Anwendung kommt, empfahl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sämtlichen Mietern, das eingesparte Geld für den Moment zurückzulegen, da es unter Umständen der Fall sein könnte, dass die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen wäre.

 

Berliner Mietendeckel: aus welchem Grund hat Karlsruhe entschieden?

Bundestagsabgeordnete der Union und der FDP haben eine Normenkontrollklage eingereicht. Wird eine Normenkontrollklage eingereicht, prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Sowohl die Bundesregierung, die Landregierung als auch ein Viertel der Bundestagsmitglieder können eine Normenkontrollklage einreichen. Es ist dabei beachtenswert, dass selbst zwei Berliner Gerichte Zweifel an den Vorschriften hegten.

 

Worum ging es beim Gerichtsbeschluss?

Hauptthema des Gerichtsbeschlusses war die Frage, ob ein Bundesland – im aktuellen Fall Berlin – grundsätzlich solche Gesetze verabschieden darf oder ob das Mietrecht in Deutschland ausschließlich Angelegenheit des Bundes ist. Karlsruhe hatte bisher schon Eilanträge gegen den Mietendeckel zurückgewiesen, sich in dieser Frage der Gesetzesbeschlüsse jedoch vorerst nicht festgelegt.

 

Warum wurde der Mietendeckel eigentlich eingeführt?

Die rot-rot-grüne Landesregierung wollte durch den Gesetzesbeschluss – konkret, die Einführung des Mietendeckels – den Mietern in Berlin eine Verschnaufpause gewähren. Berlin gilt als Hotspot für Immobilieninvestoren, die auf hohe Renditen spekulieren. Da die Mieten in Berlin über viele Jahre enorm anstiegen und überdurchschnittliche Höhen erreichten, wollte die Landesregierung durch die Einführung des Mietendeckels dieser Tendenz Einhalt gebieten. Laut Berechnungen des Dachverbands Zentraler Immobilienausschuss (ZIA) stiegen Neuvertragsmieten binnen fünf Jahren (zwischen 2013 und 2019) allein um satte 27 Prozent an.

 

Ist die Mietenbremse nicht ausreichend?

Durch die bundesweite Mietpreisbremse war es Vermietern seit Mitte 2015 erlaubt, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, bei Neuvermietung maximal zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufzuschlagen. Laut Kritikern wie dem Berliner Stadtentwicklungssenator Scheel der linksgerichteten politischen Partei, hat die Mietpreisbremse jedoch nicht verhindert, dass die Mieten in Berlin trotz allem deutlich angestiegen sind.

 

Mietendeckel in Berlin: was war die genaue Funktion?

Für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin waren die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Geplant war, dass die Mieten eine Indexanpassung ab 2022 zum Inflationsausgleich erhalten sollten. Laut jetzigem Stand hätte der Inflationsausgleich maximal 1,3 Prozent jährlich betragen dürfen. Wird eine Wohnung neuvermietet, war es die Pflicht des Vermieters, sich an die Obergrenze zu halten, die sich Alter, Ausstattung, Lage der Wohnung und an der zuletzt verlangten Miete orientiert. Selbstverständlich wäre noch zu erwähnen, dass sich der Mietendeckel nicht für alle Wohnungen in Berlin richtete. Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, waren von der Mietendeckel Regelung ausgenommen. Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen in Wohnheimen waren von dieser, für Mieter lukrativen, Regelung ebenfalls ausgenommen.

 

Berliner Mietendeckel: Unmut bei den Mietern ist groß

Das Scheitern des Mietendeckels ist eine große Enttäuschung und finanzielle Belastung für sämtliche Mieter in Berlin. Der Mietendeckel hatte der Stadt eine „Atempause“ verschafft. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde diese Atempause abrupt beendet. Wie es jetzt konkret für Mieter in Berlin weitergeht, ist unklar. Geraten wird zu finanziellen Rücklagen des ersparten Mietgeldes durch den Mietendeckel, da es durchaus passieren könnte, dass jeder Mieter rückwirkend eine Nachzahlung des Ersparten leisten muss.

 

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