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Mieterhöhung – was darf, was muss in 2023?

Nicht zuletzt durch die Inflation und andere Kostensteigerungen sehen sich Vermieter veranlasst, zunehmend mehr über Mieterhöhungen nachzudenken. Dabei müssen Mieterhöhungen allerdings sorgfältig vorbereitet und geprüft werden. In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden und eine erfolgreiche Mieterhöhung durchzuführen.

Vorab die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Die Mieterhöhung darf sich für einen Zeitraum von drei Jahren auf maximal 20 % (in manchen Städten nur bis 15 %) belaufen.
  • Sie müssen Gründe für die Mieterhöhung angeben und die Erhöhung schriftlich per Post (idealerweise als Einschreiben) versenden
  • Eine Mieterhöhung darf frühestens 1 Jahr nach der letzten Anpassung durchgesetzt werden

 

 

Prüfen Sie die Mietverträge

Als Vermieter können Sie in gewissen Abständen die Miete für Ihre Immobilien erhöhen. Doch bevor Sie Ihre Mieter anschreiben oder das geplante Vorgehen kommunizieren, gibt es einige wichtige Details, die Sie berücksichtigen sollten. So ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Mietvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass es keine unerwarteten Hürden gibt. Vielleicht gibt es bereits Vereinbarungen über die Miethöhe und Mietsteigerungen, die Ihre Pläne einer Mieterhöhung behindern.

Aufgepasst: Ist nichts im Mietvertrag vereinbart, gilt automatisch die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Kappungsgrenze

Wenn Sie als Vermieter eine Mieterhöhung durchführen möchten, dann ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlich vorgegebene Kappungsgrenze halten. Diese Grenze soll verhindern, dass Mieter übermäßig und unwillkürlich belastet werden. Im Normalfall darf die Miete für einen Zeitraum von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden. In einigen Regionen liegt die Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung. So kann beispielsweise eine Miete, die deutlich unter dem ortsüblichen Mietpreis liegt, angehoben werden, um eine angemessene Rendite für den Vermieter zu erzielen. Auch nach einer umfangreichen Modernisierung der Wohnung ist eine höhere Mieterhöhung möglich. Für Vermieter ist es wichtig, sich im Vorfeld genau über die Kappungsgrenzen zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine korrekte Abwicklung der Mieterhöhung zu gewährleisten.

Änderungsvertrag

Oftmals scheuen Vermieter die Mieterhöhung, aus Angst vor Konflikten mit den Mietern oder aufgrund mangelnder Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei ist die Mieterhöhung ein legitimes Instrument, um angemessene Mieteinnahmen sicherzustellen. Geregelt wird diese Form der Erhöhung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 557. Sie greifen dabei auf einen Änderungsvertrag zurück, in dem Sie mit Ihrem Mieter eine Erhöhung (in festgesetzter Summe zu festgesetztem Datum) vereinbaren.

Diesen Änderungsvertrag setzen Sie als privater Vermieter selbst auf. Nutzen Sie die Gelegenheit also und bieten Sie zum Beispiel Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an, die eine Mieterhöhung rechtfertigen. Wichtig ist dabei, dass Sie die geltenden Vorschriften beachten und die Mieterhöhung rechtmäßig durchführen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen hierbei helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte als Vermieter zu wahren.

 

Schönstadt Hausverwaltung – wir übernehmen Ihre Mieterhöhungen im Einklang mit Ihren Mietern

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