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Mieterselbstauskunft – Was darf abgefragt werden?

Die Mieterselbstauskunft ist ein übliches Verfahren im Vermietungsprozess, bei dem potenzielle Mieter Informationen über sich selbst preisgeben. Diese Informationen sind für Vermieter wichtig, um die Eignung eines Mietinteressenten zu beurteilen. Doch was darf in einer Mieterselbstauskunft tatsächlich abgefragt werden? In diesem Artikel klären wir, welche Fragen zulässig sind und welche nicht.

Die Mieterselbstauskunft: Warum ist sie wichtig?

Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, einen Einblick in die finanzielle und persönliche Situation eines potenziellen Mieters zu bekommen. Dies hilft dabei, Mieter auszuwählen, die am besten zu den Gegebenheiten der Mietimmobilie passen und die Miete verlässlich zahlen können. Die Selbstauskunft enthält typischerweise Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen des Mieters.

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft:

Es gibt einige Fragen, die in einer Mieterselbstauskunft zulässig und für den Vermieter relevant sind:

  1. Personenbezogene Daten: Hierzu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten.
  2. Beruf und Einkommen: Vermieter dürfen nach dem Beruf des Mieters, dem aktuellen Arbeitsplatz und dem monatlichen Einkommen fragen, da diese Informationen für die finanzielle Bonität wichtig sind.
  3. Familienstand: Die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben werden, und ob es sich um eine Familie oder eine WG handelt, kann für die Vermieterauswahl von Interesse sein.
  4. Referenzen: Die Bitte um Referenzen von vorherigen Vermietern oder Arbeitgebern ist ebenfalls zulässig und kann dazu beitragen, die Zuverlässigkeit des Mieters zu bewerten.
  5. Haustiere: Vermieter dürfen nach Haustieren fragen, da dies Einfluss auf die Auswahl der Mieter haben kann.

Nicht zulässige Fragen:

Es gibt auch Fragen, die in einer Mieterselbstauskunft nicht gestellt werden dürfen, da sie gegen Datenschutzgesetze oder Diskriminierungsrichtlinien verstoßen:

  1. Gesundheitszustand: Fragen zur Gesundheit des Mieters, wie chronischen Krankheiten oder Behinderungen, sind nicht erlaubt.
  2. Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung: Es ist unzulässig, nach persönlichen Merkmalen oder Überzeugungen zu fragen, da dies gegen Antidiskriminierungsgesetze verstößt.
  3. Kreditwürdigkeit: Fragen zur Kreditwürdigkeit, wie Schulden oder Kreditgeschichte, dürfen in der Mieterselbstauskunft nicht gestellt werden. Dies ist Aufgabe der Schufa- oder Kreditprüfung.

Datenschutz und Einwilligung:

Mieter sind nicht verpflichtet, jede Frage in einer Mieterselbstauskunft zu beantworten. Vermieter müssen darauf achten, die Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu behandeln und die Einwilligung des Mieters einzuholen, um die Informationen für die Vermieterauswahl zu verwenden. 

Klare und rechtmäßige Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Instrument im Vermietungsprozess, das Vermietern hilft, zuverlässige Mieter auszuwählen. Es ist entscheidend, dass Vermieter bei der Gestaltung der Selbstauskunft und bei der Verwendung der gesammelten Informationen die gesetzlichen Vorgaben und Datenschutzrichtlinien beachten. Potenzielle Mieter sollten sich bewusst sein, welche Fragen sie beantworten müssen und welche nicht, um ihre Privatsphäre zu schützen. Mit klaren und rechtmäßigen Selbstauskünften kann der Auswahlprozess für Mieter und Vermieter gleichermaßen fair und transparent gestaltet werden.

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