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Neuerungen für Immobilieneigentümer 2020: neue Energieausweise & Co.

Gesetzliche und formelle Neuerungen für Immobilieneigentümer 2020 im Überblick: von der Modernisierungsumlage bis zum neuen Energieausweis gibt es einige Dinge für Vermieter zu beachten. Wie sich Förderprogramme auswirken und was das neue Gebäudeenergiegesetz für Bauherren bedeutet, die Schönstadt Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH informiert.

 

Modernisierungsumlage: nur noch 8 % lassen sich auf die Mieter umlegen

Nachdem der Gesetzgeber schon 2018 das “Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache” beschlossen hat, kam es nun im Jahr 2019 zur Umsetzung.

Das Gesetz sieht vor: ab 2019 lassen sich jährlich nur noch 8 % der Modernisierungskosten im Rahmen der Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen. Zuvor konnten 11 % auf die Mieter umgelegt werden. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass sich die Miete infolge der Modernisierung innerhalb von 6 Jahren maximal um 3 € je Quadratmeter erhöhen darf. Ausnahme: sollte die Miete weniger als 7 € pro Quadratmeter betragen, darf nur um 2 € innerhalb der 6 Jahre erhöht werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz ein neues Modell für die Berechnung der Modernisierungsumlage vor. So können Sie als Vermieter Kosten bis zu 10.000 € mit 30 % Erhaltungsaufwand geltend machen und den Restbetrag auf die Mieter umlegen.

 

 Vorsicht bei Zeitverzögerungen im Rahmen einer Modernisierung!

Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung vor, Missbrauch von Modernisierungsmaßnahmen zu unterbinden. So sollen hierdurch zum Beispiel die Ankündigung umfassender Modernisierungsmaßnahmen, die den Mieter zur Kündigung veranlassen sollen, mit Bußgeldern geahndet werden.

In der Praxis bedeutet dies: es wird immer dann von einer Pflichtverletzung des Vermieters ausgegangen, wenn dieser nach Ankündigung der Modernisierungen nicht innerhalb von 12 Monaten mit den Arbeiten beginnt. Diese Pflichtverletzung wird mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet.

 

Neuerungen für Immobilieneigentümer 2020: neue Energieausweise

In diesem Jahr sind die ersten Energieausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren bei Immobilien mit einem Baujahr nach 1966 erstmals abgelaufen. Auch weiterhin haben Käufer, Mieter und Pächter vor Eingehen eines Vertragsverhältnisses einen Anspruch auf einen Energieausweis. Dieser soll dazu dienen, Informationen zum Energieverbrauch und zum energetischen Zustand der Immobilie kenntlich zu machen. Eigentümer von Immobilien, deren Energieausweis abgelaufen ist, müssen einen Energieausweis neu beantragen.

Wichtig: Gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz dürfen Energieausweise ebenfalls von Handwerkern ausgestellt werden und müssen auch Angaben über Kohlendioxidemissionen beinhalten.

 

Förderungen von Solaranlagen verringert sich um ein Fünftel

Erneuerbare Energien bilden auch weiterhin ein großes Einsparpotential und sind eine zentrale Maßnahme zur Rüstung einer Immobilie für die Zukunft. Gemäß der neuen Gesetzeslage müssen Sie als Betreiber größerer Solaranlagen nun jedoch mit deutlich weniger Förderung rechnen.

Das bedeutet für Sie ganz konkret: die Förderungen verringern sich je nach Programm um ca. ein Fünftel. Von dieser Neuerung für Immobilieneigentümer und Vermieter sind Anlagen ab 40 Kilowattpeak (kWp) betroffen.

 

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