Unser Blog.

Rechtssichere Eigenbedarfskündigung: Was gilt es zu beachten?

Es gibt ein paar Gründe, warum Sie als Vermieter Ihre Immobilie wieder für sich beanspruchen können. Das macht das berechtigte Interesse möglich, auf das Sie zurückgreifen können. Doch lauern hier einige Fallstricke: Was ist das berechtigte Interesse bei einer Eigenbedarfskündigung? Was ist rechtlich grundsätzlich erlaubt und was nicht? Ihre Schönfeld-Hausverwaltung in Berlin hat die passenden Antworten.
 

Eigenbedarfskündigung: Was ist rechtlich erlaubt?

Eine Eigenbedarfskündigung als Vermieter durchzusetzen, ist nicht einfach – aber möglich. In allen Fällen gilt das berechtigte Interesse des Vermieters. Die wichtigsten Eckpfeiler:
  • Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis, kann der Vermieter die Eigenbedarfskündigung aufgrund von einer Notwendigkeit durchsetzen.
  • Dies gilt unter Umständen auch für Ehepartner und Lebenspartner.
  • Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt
  • und der Vermieter kann ebenfalls kündigen, wenn er durch erhebliche Nachteile bedroht ist – dies ist unter anderem der Fall, wenn der Mieter das Eigentum mutwillig zerstört oder auch verwahrlosen lässt.
 

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung wäre in dem Fall möglich, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt oder der Vermieter mit erheblichen Nachteilen zu rechnen hat. Beispielsweise, weil das Grundstück ansonsten nicht angemessen genutzt werden kann. Der Eigentümer muss allerdings immer darlegen, warum er die Räume für sich oder die nahestehenden Verwandten benötigt. Im Einzelfall entscheidet hier das Gericht, inwieweit das berechtigte Interesse vorhanden ist. Das gilt auch, wenn etwa eine Haushaltshilfe oder Pflegepersonal in das Eigentum, welches derzeit vermietet ist, einziehen soll.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB ist möglich, wenn der Mieter das Eigentum mutwillig zerstört. Damit ist die Gefahr gegeben, dass dem Vermieter extreme Kosten entstehen, die verhindert hätten werden können. Hier greift der Gesetzgeber ein.
 

Wo Klagen drohen

Nicht immer läuft das glatt. Mieter empfinden eine Eigenbedarfskündigung häufig als ungerecht. Sie können sich schnell benachteiligt fühlen und ziehen daher vor Gericht. Daher ist es für Vermieter immens wichtig, nicht nur behutsam vorzugehen, sondern auch genau auf die rechtlichen Dinge zu achten. Die Gerichte entscheiden häufig zugunsten der Mieter, gerade wenn das berechtigte Interesse des Vermieters nicht klar formuliert wurde und andere Lösungen unter Umständen möglich wären. Achtung: Im Falle einer gültigen Eigenbedarfskündigung, bei der der Mieter nicht ausziehen möchte, muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Er darf nicht selbst handeln, damit würde er sich strafbar machen und der Mieter hat das Recht auf Schadensersatz. Das Gericht stellt in diesem Falle einen Gerichtsvollzieher, der sich der Sache annimmt.
 

Voraussetzungen rechtssicherer Eigenbedarfskündigung

Ist das berechtigte Interesse der Eigenbedarfskündigung klar formuliert, müssen einige Punkte zwingend eingehalten werden.
  • Schriftlich mit Post
  • Grund der Kündigung
  • Begründung der Eigenbedarfskündigung
  • Zugunsten welcher Person
  • Kündigungsfristen einhalten
  • Sperrzeiten beachten
 

Kündigungsfristen beachten

Auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen laut Gesetzgeber Kündigungsfristen eingehalten werden. Solange der Mieter weniger als 5 Jahre in der Wohnung lebt, gilt eine Dreimonatsfrist. Bei fünf bis acht Jahren sieht die Kündigungsfrist 6 Monate vor und neun Monate Frist kommen bei einem Bezug von mehr als acht Jahren zur Geltung.
  • 0–5 Jahre: 3 Monate
  • 5–8 Jahre; 6 Monate
  • 8 + Jahre: 9 Monate
 

Widerspruch des Mieters

Dass ein Mieter Widerspruch einlegt, damit ist beinahe zu rechnen. Ein Mieter kann allerdings nur erfolgreich Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen, wenn:
  • Die Gründe des Vermieters als wage erscheinen.
  • Der Vermieter keine natürliche Person ist.
  • Die Wohnung des Mieters in ein Gewerbe umgewandelt werden soll.
  • Die Gründe der Eigenbedarfskündigung ad absurdum führen.
  • Formelle Fehler in der Kündigung vorhanden sind.
  • Im Falle einer unzumutbaren Härte.
Das bedeutet: Eine unzumutbare Härte wäre gegeben, wenn in der Wohnung eine ältere, vielleicht auch kranke Person wohnt, die schon sehr lange dort lebt. Gleiches gilt unter Umständen für Familien mit Kindern. Ein absurder Grund für die Eigenbedarfskündigung wäre, dass der Vermieter angibt, eine gehbehinderte Person, etwa die Mutter, soll in den vierten Stock ziehen – und das Haus besitzt keinen Aufzug. Dies wäre ungeeignet und wird bei den Gerichten als solches auch gewertet.
 

Schönfeld Hausverwaltung in Berlin

Sie haben Fragen rund um das Thema rechtssichere Eigenbedarfskündigung? Sie sind sich unsicher, was rechtlich erlaubt ist oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen? Die Schönfeld Hausverwaltung Berlin steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Problemen zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir kümmern uns um Ihr Anliegen.