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Vermieterwissen: Alles was Sie zum Vermieterschutz wissen müssen
Das Mietrecht beherbergt viele Fallen. Wenn Sie sich als Vermieter von ungültigen Klauseln im Mietvertrag bis hin zu einer unwirksamen Kündigung schützen möchten, sollten Sie genau über die wichtigsten Elemente im Mietvertrag und Mietrechtsgesetz, sowie Nebenkostenabrechnung informiert sein! Schönstadt informiert Sie gerne rund um das Vermieterwissen von M wie Mietzins bis W wie Wohnungsübergabe.
Vermieterwissen: Mietzins festlegen
Fest steht, dass man für eine Altbauwohnung ohne optimale Verkehrsanbindung und Nahversorgung nur einen Bruchteil an Mietzins verlangen kann. Eine Immobilie in bester Lage und bestem Zustand wirkt sich natürlich dementsprechend vorteilhaft auf die Höhe des Mietzinses aus. Es ist ratsam, die aktuellen Mietpreise in der Region zu studieren und aufgrund der rechtlichen Gesetzeslage abzuklären, ob eine Mieterhöhung legitim ist.
Vermieterwissen: Liegenschaft inserieren und Anzeigen schalten
Vermieter möchten Ihre Liegenschaft oder Ihre Liegenschaften möglichst gut sichtbar inserieren. Im Internet hat man die besten Möglichkeiten, seine Objekte zur Vermietung anzubieten. Dabei sind natürlich aussagekräftige Beschreibungen und vorteilhafte Fotografien von großem Mehrwert. Eine akkurate Beschreibung aller Räume, nebst Information über die Lage und das Beifügen eines Grundrisses sollte man unbedingt machen. Des Weiteren sollte der Energieausweis vorliegen.
Um die Spreu an Mietinteressenten vom Weizen zu trennen, kann man natürlich einen Immobilienmakler beauftragen, der jeden Interessenten auf Herz und Niere prüft und auch dessen Bonität überprüft. Dies ist der zeitsparendste und einfachste Weg, um an einen verlässlichen Mieter zu gelangen. Da sich die Interessenten schon online und vorab ein Bild über die zur Vermietung stehende Immobilie machen können, spart man sich als Vermieter auch unnötige Besichtigungstermine.
Mit gezieltem Vermieterwissen den passenden Mieter finden
Man sollte sich bei den potentiellen Interessenten stets auf sein eigenes Bauchgefühl verlassen. Spricht die Sympathie, fühlt man dem Interessenten trotzdem auf den Zahn, stellt Fragen und klärt im Vorfeld ab, ob beispielsweise Haustiere erlaubt sind aus Vermietersicht oder nicht. Viele Interessenten verheimlichen gerne Daten und Fakten und Haustiere. Vor allem sollte man sich über den Grund erkundigen, warum Herr Mustermann jetzt umziehen will? Hierbei sollte man sich absichern, sich keinen Mietnomaden ins Haus zu holen.
Der Mietvertrag
Wenn der ideale Kandidat für die Immobilie gefunden ist, geht es an die Bürokratie. Der Mietvertrag muss aufgesetzt werden und abgeschlossen werden. Aus rechtlicher Sicht ist von mündlichen Nebenabsprachen unbedingt Abstand zu gewinnen. Ein Mietvertrag sollte immer in schriftlicher Form niedergeschrieben werden und von beiden Parteien und notariell beglaubigt, gegengezeichnet werden. Im Mietvertrag enthalten sind in aller Regel folgende Punkte:
- Die Vertragspartner (Vermieter und Mieter; bei mehreren Mietern gilt die Solidarschuld).
- Die Vertragsdauer (befristet oder unbefristet).
- Der Mietzins (mit oder ohne Indexanpassung).
- Der Vertragsgegenstand (es wird festgelegt, was genau vermietet wird).
- Die Betriebskosten (Heizung, Müllentsorgung, Wasser, Hausmeister).
- Die Hausordnung (sollte dem Mieter frei zugänglich im Mietshaus ersichtlich sein).
- Die Kaution (dient als Absicherung des Vermieters für Beschädigungen an der vermieteten Liegenschaft oder Renovierungsmaßnahmen bei einem Auszug aus der Wohnung oder dem Haus).
- Das Wohnungsübergabeprotokoll (der Vermieter informiert über den Zustand der Immobilie nebst aller darin befindlichen Gegenstände wie Heizkessel, etc.).
Vermieterwissen: Wohnungsübergabe an den neuen Mieter
Ist der Mietvertrag erstmal unterschrieben, gilt es, die Wohnung an den neuen Mieter zu übergeben. Der Mieter muss über die Hausordnung informiert sein, Einsicht in die Nebenkosten bekommen und die Schlüsselfrage muss geklärt werden. Im Falle, dass der Mieter zustimmt, erhält der Vermieter einen Reserveschlüssel für den Notfall. Dies sollte im Wohnungsübergabeprotokoll genau deklariert werden. Informationen bezüglich der Anlage der Mieterkaution an den Mieter ist ebenso ratsam. Die Kaution muss innerhalb einer angemessenen Frist an den Mieter zurückgezahlt werden, wenn alle Forderungen beglichen sind. Für den Zeitpunkt der Rückzahlung gibt es leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate.
Vorab findet natürlich eine Wohnungsbesichtigung statt. In der Pflicht des Mieters obliegt es, die Wohnung komplett zu sanieren (Malerarbeiten, Austausch maroder Armaturen oder abgenützten Parkettböden, Versiegelung von Löchern in der Wand). Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, hat der Vermieter das Recht, mit der hinterlegten Kaution die Wohnung oder das Haus sanieren zu lassen. Dies schmälert natürlich die Kaution.
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