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Wallbox als Mieter: Die E-Ladestation im Mietverhältnis

Wer ein E-Auto fährt, kann eine Ladestation am Haus oder in der Tiefgarage installieren lassen. Nur: Was ist dabei zu beachten, wie laufen der Antrag und der Einbau ab? Vor allem: Wie verhält sich das bei einem Mietverhältnis? Kann ein Mieter von seinem Vermieter verlangen, eine Ladestation zu installieren und wer muss für die Kosten aufkommen?

 

Installation einer Wallbox

Ein Elektroauto zuhause laden zu können, hat definitiv Vorteile. Der Bedienungskomfort und die Ladeleistung sind höher, außerdem bleibt einem die Fahrt zur nächsten E-Ladestation somit erspart. Zudem gibt es für den Einbau einer Wallbox attraktive Prämien und Förderungen.

Wie kann also ein Mieter sein Auto aufladen, wenn in der Wohnung keine Ladestation zur Verfügung steht?

Im nachfolgenden Ratgeber geben wir Auskunft darüber, was Mieter beachten müssen und auch, was Sie als Vermieter wissen müssen, wenn Ihr Mieter von Ihnen verlangt, eine Ladestation einzubauen.

 

Wie kann man in einer Mietwohnung ein E-Auto aufladen?

Eine wichtige, wenn nicht gar die wichtigste Frage von dem Kauf eines E-Autos: Wo soll das Fahrzeug aufgeladen werden? Gibt es in der Nähe Ladestationen oder kann in einem Mehrfamilienhaus eine Ladestation eingebaut werden?

Viele Mietwohnungen verfügen weder über einen Tiefgaragenstellplatz, noch über einen Stellplatz, so dass die Installation einer Ladestation kaum möglich ist. Eine Alternative wäre nur, das Auto direkt über eine Haushaltssteckdose aufzuladen, was allerdings ziemlich zeit- und kostenaufwendig ist.

Autoladung mittels Wallbox

Deutlich bequemer und schneller ist es, das E-Auto mit der Wallbox aufzuladen. Eine private Ladestation kann also sinnvoll sein, vor allem, wenn die nächste Ladestation nicht in der Nähe ist. Eine Wallbox ist eine Ladestation, die einfach an der Wand montiert wird und speziell für das Laden von E-Autos konzipiert ist. Innerhalb weniger Stunden lässt sich somit das Auto mit Starkstrom aufladen. Die Installation ist einfach und kann von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden. Eine Wallbox kann sowohl im Freien als wetterfeste Ladesäule als auch in der Tiefgarage problemlos installiert werden, die Voraussetzung dafür ist allerdings ein Stromanschluss.

 

E-Ladestation: was Mieter und Vermieter wissen müssen

Seit dem 1.2.20 gibt es ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität, welches es jedem Wohnungseigentümer möglich macht, eine Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung zu verlangen. Die anderen Wohnungseigentümer können darüber abstimmen, wie diese Baumaßnahme zu erfolgen hat, aber nicht, ob sie überhaupt erfolgt.

Sowohl für Eigentümer als auch für Mieter ist es also deutlich leichter geworden, eine Wallbox durchzusetzen.

Ist der Einbau einer Wallbox beabsichtigt und es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, sollten die anderen Mieter ebenfalls befragt werden, ob Interesse besteht. Je mehr Interessenten sich finden, desto attraktiver wird die Installation, die Kosten lassen sich aufteilen und für den Einzelnen senken.

 Welche Schritte sind zum Einbau einer Wallbox erforderlich?

Wer zur Miete wohnt, bei dem gilt das Mietgesetz, nicht das Wohneigentumsgesetz. Dennoch gilt: Die Erlaubnis des Vermieters ist vor Beginn der Installationsarbeiten einzuholen. Ein Mieter darf nicht eigenmächtig Eingriffe an der Stromversorgung einer Mietsache vornehmen. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, mitzuwirken, zum Beispiel, indem er Auskünfte über den Verlauf von Stromleitungen erteilt.

Voraussetzung: Dem Mieter muss die Fläche, die für die Installation in Frage kommt, vermietet sein.

 Wann kann der Vermieter die Erlaubnis für die Wallbox verweigern?

Die Maßnahmen für den Einbau müssen aus der Sicht des Vermieters dem Bauordnungsrecht entsprechen. Außerdem müssen sie fachgerecht ausgeführt werden. Der Aufwand der Arbeiten und ein eventueller Minderungsanspruch für andere Mieter müssen ebenfalls abgewogen werden.

Ein Grund allerdings, einen Wallbox zu verbieten, wäre es, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

 Was kostet eine Wallbox?

Wird vom Vermieter im Nachhinein eine Ladestation installiert, gilt das als eine Modernisierung, die dem Mieter übertragen werden kann. Sie stellt eine Verbesserung des Gebrauchswerts bzw. eine Wohnwertverbesserung dar.

 Was passiert nach Ende des Mietverhältnisses?

Wenn der Mieter wieder auszieht, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, die Lademöglichkeit wieder auszubauen. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass das Verlangen eines Rückbaus in den meisten Fällen treuwidrig ist. Eine Ladeinfrastruktur gilt nämlich als Wertverbesserung.

Weil die Kosten für die Wallbox vom jeweiligen Mieter oder Antragsteller zu bezahlen sind, hat derjenige auch das Recht, die Wallbox nach Auszug mitzunehmen.

 Verteilung der Kosten und die Nutzung klären

Wichtig für den Mieter: Die Verteilung der Kosten und die Nutzung sollte mit dem Vermieter bzw. mit anderen Mietern, die diese ebenfalls nutzen wollen, besprochen werden. Dann nämlich muss geklärt werden, wer wann Zugriff auf die Wallbox erhält und wie der verbrauchte Strom abgerechnet wird.