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Wohnungsgeberbestätigung: Was ist zu beachten?

Seit Ende des Jahres 2015 sind Sie als Vermieter verpflichtet, den Einzug eines neuen Mieters durch eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ zu bescheinigen. Dabei sind einige wichtige Aspekte zu beachten, um eine Geldbuße zu umgehen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die Sie als Vermieter beachten müssen.

 

Wohnungsgeberbestätigung: Die Hintergründe

Seit 01.11.2015 sind Vermieter nach §19 des Bundesmeldegesetzes dazu verpflichtet, einen neuen Mieter und dessen Einzug in eine seiner Wohnungen zu melden. Dies geschieht mit der Wohnungsgeberbescheinigung und ist gesetzlich verpflichtend durchzuführen.
Die Pflicht, den Einzug eines neuen Mieters anzuzeigen, sollten Vermieter ernst nehmen. Für eine fehlende oder unvollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Meldet ein Vermieter den Einzug eines Mieters nur zum Schein, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Wichtig zu wissen:
Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht!

 

Wer muss die Bestätigung ausstellen?

In der Regel stellt die Wohnungsgeberbestätigung die Person aus, die anderen Mietern eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Deshalb ist die Bezeichnung „Vermieterauskunft“ nicht ganz korrekt. Selbstverständlich kann das Überlassen einer Wohnung auch unentgeltlich vonstattengehen. Überlässt ein Mieter seiner Freundin die eigene Wohnung zum Einzug, wird dieser Mieter automatisch zum Wohnungsgeber. Also nicht immer ist es der Hauptvermieter.
Normalerweise stellt der Vermieter einer Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung für alle Bewohner der Wohnung beim Einzug aus und händigt diese dem Mieter aus. Der Mieter, der einen Untermieter aufnimmt, bzw. der Wohnungsbesitzer oder Hauptmieter, der andere Menschen unentgeltlich aufnimmt, muss deren Einzug bescheinigen.
Vermieter sollten bei der Meldebehörde nachfragen, ob der Mieter seiner Meldepflicht auch tatsächlich nachgekommen ist. Als Alternative kann der Vermieter die Bescheinigung persönlich bei der Meldebehörde abgeben.

Untervermietung oder Partnerzuzug

Wohnungsgeber ist der Hauptmieter der Wohnung. Deshalb muss er die Bestätigung für den Untermieter ausstellen.
Im Falle, dass ein Partner in die Wohnung einzieht, der nicht in den Mietvertrag aufgenommen wird, muss der Mieter der Wohnung ebenfalls bei dessen oder deren Einzug die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Der Vermieter der Wohnung ist nur für die Mietbescheinigung zuständig, wenn der Partner als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.

 

Wohnungsgeberbestätigung: Welche Fristen gelten?

Wer als Mieter in eine neue Wohnung einzieht, muss diesen Umstand binnen von zwei Wochen ab Einzug der zuständigen Meldebehörde melden. Die Wohnungsgeberbestätigung muss auch innerhalb dieser Frist ausgestellt werden. Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes entfällt. Im Falle, dass der Mieter ins Ausland zieht, entfällt eine Abmeldung des alten Wohnsitzes jedoch nicht.

 

Die Form der Wohnungsgeberbestätigung

Für die Wohnungsgeberbestätigung ist keine spezielle Form oder ein eigenes Formular vorgeschrieben. Lediglich diese Punkte müssen Wohnungsgeber anführen und dazu inhaltlich richtige Angaben machen:
• Name und Anschrift des Wohnungsgebers
• Name des Eigentümers und dessen Adresse (falls Wohnungsgeber und Eigentümer zwei verschiedene Parteien sind)
• Das Einzugsdatum
• Adresse der Wohnung
• Namen aller meldepflichtigen Personen
Vermieter müssen keine weiteren Angaben über beispielsweise einem Sondernutzungsrecht am Garten in der Wohnungsgeberbestätigung festhalten.

 

Wohnungsgeberbestätigung: Ersetzt die Bestätigung die Anmeldung?

Für eine ordnungsgemäße Anmeldung nach §23 BMG ist die meldepflichtige Person verpflichtet, einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis und der Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Falls mehrere Personen gleichzeitig einziehen, müssen diese das Formular gemeinsam ausfüllen und alle unterschreiben, sowie einen Ausweis vorlegen. Die Bescheinigung des Wohnungsgebers alleine ist also nicht ausreichend.
 

Wohnungsgeberbestätigung: So entgeht man dem Bußgeld

Die Meldeauflagen in Deutschland sind sehr streng. Bei fahrlässiger Handlung bezüglich der Wohnungsgeberbestätigung drohen hohe Bußgelder. Auf der anderen Seite gibt es das Problem, dass Mieter im Umzugsstress häufig die Anmeldung vergessen. Deshalb sollten Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung an die zuständige Meldebehörde senden und Mieter die Anmeldung ganz oben auf ihre Prioritätenliste setzen.

 

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