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Wohnungsübergabe: Wichtiges Wissen für Vermieter

Die Beendigung eines Mietverhältnisses löst eine Reihe an Maßnahmen und Aktivitäten aus. Es beginnt bei der Fristenberechnung und endet mit der Kautionsrückgabe. Eine der wichtigsten Handlungen ist die Schlüsselübergabe, denn mit dieser geht der Besitz an der Wohnung auf den Eigentümer/Vermieter zurück. Bevor Sie die Schlüssel an sich nehmen, sollten Sie vor und bei der Rücknahme Ihrer Immobilie auf einige Dinge achten.

 

Legen Sie los – bereiten Sie sich vor!

Kommunizieren Sie mit Ihrem Mieter und bestätigen Sie diesem den Eingang der Kündigung. Fragen Sie nach Umbaumaßnahmen in der Immobilie, die im Zweifel zurückgebaut werden müssen. Bieten Sie einen kurzen Besuch an, um die Maßnahmen zu besprechen. Weisen Sie Ihren Mieter konkret auf die durchzuführenden Schönheitsreparaturen hin, die bis zum Auszug erledigt sein müssen. Senden Sie ihm hierzu eine Checkliste. So vermeiden Sie Missverständnisse und geben ihm Zeit, die Umbauten und Reparaturen fristgerecht zu erledigen. Informieren Sie sich über das geltende Mietrecht. Gerade die Rechtsprechung zu den oft diskutierten „Schönheitsmängeln“ ist relevant für ein fundiertes Übergabe-Gespräch. Wissen Sie über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid, haben Sie bei eventuell strittigen Punkten das bessere Sachwissen, die fundierteren Argumente und können somit Diskussionen schnellstmöglich klären.

 

Wer und wann – Der Übergabetermin

Spätestens am letzten Tag der Mietzeit müssen die Mieter das Objekt korrekt an den Vermieter übergeben. Möglich ist jedoch auch ein individuell zwischen Vermieter und Mieter abgestimmter Termin. Im besten Fall findet dieser ein paar Tage vor offiziellem Mietende statt, damit etwaige Mängel seitens des Mieters noch nachgebessert werden können. Usus ist ein Zusammentreffen der Parteien im Mietobjekt, was jedoch keinesfalls verpflichtend ist. Auch die Anwesenheit des Mieters oder des Vermieters ist nicht vorgeschrieben. Fakt ist jedoch, dass eine persönlich Wohnungsübergabe am wenigsten Raum für Differenzen lässt. Terminieren Sie die Wohnungsübergabe so, dass die Wohnung bereits geräumt, bzw. zum größten Teil geräumt ist. So stellen Sie sicher, dass durch Umzugsaktivitäten keine neuen Schäden entstehen, weil die Wohnung nicht mehr genutzt wird und nur noch eventuelle Schönheitsreparaturen durch den Mieter getätigt werden.

Vertrauen ist gut – Protokoll ist besser

Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand Ihrer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe. Darin wird festgehalten, in welchem Zustand die Immobilie sich befindet und welche Schäden vorliegen. Somit stellt das Übergabeprotokoll eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Wohnung bzw. des Hauses dar. Im besten Falle wird die Begehung der Wohnung einvernehmlich mit Ihrer und der Unterschrift des Mieters unter dem Protokoll abgeschlossen. Achten Sie aber nicht nur auf gemalerte Wände, verputzte Bohrlöcher und Schäden am Boden. Auch folgende Dinge sollten Sie in Ihrem Protokoll abhaken können:

      • Sind Fenster und Türen richtig zu schließen.
      • Funktionieren Wasserhähne, Toilettenspülung und Dusche.
      • Funktionieren die eingebauten Elektrogeräte.
      • Sind eingebaute Möbel und Sanitäranlagen vollständig und unbeschädigt.
      • Sind alle Schlüssel vorhanden.

Wichtige Punkte, die oft fehlen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Termin. Das Protokoll ist Ihre Rechtsgrundlage für eventuelle Streitigkeiten.

 

Mängel entdeckt – So gehen Sie vor!

Grundsätzlich gibt es Mängel, für die Sie als Vermieter verantwortlich sind. Der Mietvertrag regelt, für welche Reparaturen Sie und für welche Ihr Mieter zuständig sind. Zieht ein Mieter aus, hat er oft viele Dinge im Kopf, so dass er für Schönheitsreparaturen häufig keine Zeit und keine Lust mehr hat. Deshalb kommt es vor, dass ein Mieter auszieht, ohne die nötigen oder ausreichenden Renovierungen durchgeführt zu haben. Eine schwierige Situation, denn oft wird dieses Versäumnis seitens des Mieters erst kurz vor Mieterwechsel protokolliert und die Ausbesserungen werden vom Vermieter übernommen, in der Annahme die Kosten später beim Mieter geltend machen zu können. Das sogenannte Nachbesserungsrecht innerhalb einer angemessenen Frist ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Die Frist muss grundsätzlich so lang sein, dass ein Mieter die Schönheitsreparatur noch durchführen kann. Ohne Fristsetzung gibt es für Sie keine Ansprüche auf Kostenerstattung.

 

Schlüsselübergabe – Abschluss des Mietverhältnisses

Mit der Übergabe der Wohnung erfolgt die Schlüsselübergabe. Auch die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel wird im Abnahmeprotokoll vermerkt. Fehlt ein Schlüssel, so ist der Mieter verpflichtet, diesen auf seine Kosten zu ersetzen. Ist durch den Verlust ein Einbruch zu befürchten, haftet ebenfalls der Mieter und muss die Kosten einer neuen Schließanlage tragen. Sind jedoch alle Schlüssel vorhanden, der Zustand der Wohnung protokolliert und das Protokoll einvernehmlich unterschrieben, steht der Rücknahme der Wohnung nichts mehr im Weg. Was bleibt, ist die Erstellung der abschließenden Nebenkostenabrechnung sowie die Rückzahlung der Kaution – falls keine weiteren Ansprüche, wie Mietschulden, nicht gezahlte Nebenkosten oder die oben erwähnten nicht erledigten Schönheitsreparaturen bestehen.

Der neue Mieter kann einziehen – natürlich nicht ohne ein weiteres Übergabeprotokoll. Sie können die Gelegenheit jedoch auch nutzen, um über einen Verkauf oder eine Renovierung zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie nachzudenken.

 

Ihre Schönstadt GmbH

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